Über Ihre Gesundheit frei und selbstbestimmt entscheiden.
Die von gesetzlichen Krankenkassen erstatteten Methoden beschränken sich auf eines der drei "Richtlinienverfahren" (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Psychoanalyse). Hochwirksame Verfahren wie Schematherapie oder Modustherapie werden aktuell noch nicht von der Krankenkasse übernommen.
Unser Erstgespräch findet telefonisch statt und ist kostenfrei. Hier können Sie schildern, was Sie zu mir geführt hat.
Sollten Sie sich eine Therapie bei mir vorstellen können, dann finden die Sitzungen in der Regel einmal die Woche à 50 Minuten statt. Individuelle Absprachen sind möglich. Ich berechne 95 Euro pro Sitzung.
Als selbstzahlende Patienten eine Therapie unabhängig von Ihrer Krankenkasse in Anspruch zu nehmen, hat weitere Vorteile:
Wartezeiten
- Die Termine sind in der Regel kurzfristig und ohne bürokratischen Aufwand möglich. Die Wartezeit beträgt häufig nicht länger als zwei Wochen.
Sofortiger Beginn
- Die Behandlung kann sofort starten, zeitaufwändige Antragsverfahren fallen weg.
Anonymität, keine Offenlegung von Diagnosen
- Im Unterschied zu einer von der Kasse erstatteten Psychotherapie, werden die Krankenkassen nicht darüber informiert, dass Sie eine Therapie in Anspruch nehmen. Es wird keine Diagnose in Ihrer Patientenakte hinterlegt, auf die ein Amtsarzt mit Schweigepflichtsentbindung zurückgreifen könnte. Damit können mögliche Risikozuschläge bei Lebens-, Berufsunfähigkeits- und privaten Krankenversicherung oder Hindernisse bei der Verbeamtung vermieden werden.
Alle Anliegen können angesprochen werden
- Die Anforderungen der Krankenkasse, dass eine "medizinische Notwendigkeit" oder "Störungen mit Krankheitswert" vorliegen muss, entfällt. Sie selbst entscheiden, ob Sie eine Psychotherapie für notwendig erachten.
Individualisierte Behandlungspläne
- Frei von Vorgaben durch die gesetzlichen Krankenkassen kann Umfang und Dauer der Therapie an Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele angepasst werden.
Steuerlich absetzbar
- Die Kosten sind als Außergewöhnliche Belastungen ggf. steuerlich absetzbar.
